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Grill-Ordnung

(1) Die Benutzung unserer festinstallierten Grilleinrichtungen erfolgt auf Ihre eigene Verantwortung und auf Ihre eigene Gefahr.

(2) Das Grillen ist nur bis 18:00 Uhr (Parkschließung) erlaubt!

(3) Sorgen Sie bitte dafür, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Kohle auf Ihrem Grill vollkommen erloschen ist und lassen Sie den Grill auch sonst niemals ohne Aufsicht brennen!

(4) Verlassen Sie den Grillplatz nicht, ohne noch einmal komplett überprüft zu haben, ob auch wirklich alles in einem ordnungsgemäßen und unbedenklichen Zustand ist.

(5) Verwenden Sie nur unsere festinstallierten Grilleinrichtungen und zum Grillen bitte nur einwandfreie Grillholzkohle, auf keinen Fall etwas anderes.
        Holz zum Anfeuern ist nicht erlaubt!!!
        Bitte keine Äste, Papier oder Abfälle in die Glut werfen.
Zum Anzünden nur handelsübliche "feste" Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus, Gas oder ähnliches sind komplett verboten!!!

(6) Das Mitbringen, das Aufstellen und / oder das Betreiben von eigenen, selbstmitgebrachten Grills, Gasgeräten oder Einweg-Grills ist im gesamten Park nicht erlaubt! Es dürfen ausschließlich NUR unsere festinstallierten Grillstationen benutzt und verwendet werden.

(7) Bitte lassen Sie UNBEDINGT die Asche zum Auskühlen auf der Grillstelle liegen, die Asche wird dann von uns weggeräumt, der Grill wird auch von uns saubergemacht. Bitte auf keinen Fall die Asche in einem der Müll-Eimer entsorgen – BRANDGEFAHR!!!

(8) Das Aufstellen von Tee- oder Wasserkochgeräten ist auf den Rasenflächen und auf den    Tischen & Bänken NICHT gestattet (nur auf festem, nicht brennbarem Untergrund aufstellen!!!).

(9) Für Schäden, die Sie beim Grillen verursachen, die Sie evtl. anderen Parkgästen zufügen oder die durch einen fahrlässigen Umgang mit Feuer oder dem Grillen entstehen, müssen wir Sie - als Verursacher - haftbar machen.
Für Schäden an Personen, Objekten oder Gegenständen, (ganz gleich, ob es sich hierbei um Ihr Eigentum oder das Eigentum Dritter handelt) welche auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind, obliegen ebenfalls Ihrer eigenen Haftung.

(10) Liegengebliebene Sachen, Wertgegenstände oder verlorengegangene Kleidung fallen ebenfalls nicht in unseren Haftungs- / Verantwortungsbereich.


Die Grill-Ordnung als pdf zum Ausdrucken finden Sie hier.