Park-Ordnung
Der Vogelpark Schotten ist eine Einrichtung der Schottener Soziale Dienste gGmbH - Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Bitte beachten Sie diese Park-Ordnung! Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Kinder vor dem Rundgang über die Park-Ordnung. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
Der Vogelpark Schotten ist eine Einrichtung für Menschen und Tiere. Damit alle zu ihrem Recht kommen und vor Schaden bewahrt werden können, ist die Einhaltung folgender Regeln unerlässlich.
1. Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten! Erlaubt ist das Füttern nur mit dem Futter, welches Sie im Eingangsbereich / Kasse erhalten. Dieses gesunde und verträgliche Tierfutter können Sie unseren Tieren bedenkenlos füttern. Bitte bringen Sie kein Futter von Zuhause mit und beachten Sie die entsprechenden Fütterungsverbote an einigen Gehegen. Bitte füttern Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht aus der Hand. Tiere sind unberechenbar.
2. Innerhalb des Vogelpark Schotten sollen sich die Besucher auf den hierfür vorgesehenen Wegen und Plätzen aufhalten. Rasenflächen, Pflanzbarrieren und Blumenrabatte dürfen nicht betreten und Pflanzen nicht beschädigt werden. Auch Planzen leben und werden mit hohem Aufwand gepflegt. Blätter, Blüten, Rinde oder Früchte vieler Zierpflanzen sind Gift für bestimmte Tiere und dürfen nicht verfüttert werden.
3. Reizen und necken Sie die Tiere nicht, klopfen Sie nicht an die Scheiben! Viele Tiere haben tagsüber ihre natürliche Ruhephase. Halten Sie keine Schirme, Stöcke o.ä. in Reichweite der Tiere.
4. Übersteigen Sie die Barrieren nicht, setzen Sie Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen! Barrieren und Gehegeeinfriedungen sollen eine Sicherheitszone schaffen und vor unerwarteten Reaktionen der Tiere schützen.
5. Es ist untersagt, Gegenstände in die Wasserbecken und Gehege zu werfen! Abfälle, Papier und Zigarettenkippen sind nur in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Tiere können an verschluckten Gegenständen qualvoll ersticken. Auch Geldmünzen gefährden Tiere. Geldmünzen gehören in den dafür vorgesehenen Spendentrichter.
6. Fahrräder, Roller, Laufräder, Inlineskates o.ä. sowie Musikgeräte dürfen nicht in den Vogelpark Schotten mitgeführt werden! Manche Besucher fühlen sich belästigt und werden gefährdet. Schreckhafte Tiere geraten in Panik.
7. Hunde dürfen nur angeleint im Vogelpark Schotten mitgeführt werden. Hygienebeutel für die Hunde erhalten Sie an der Kasse.
8. Kinder unter 7 Jahren und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Regeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Vogelpark Schotten bewegen. Eltern, Lehrer und Betreuuer müssen ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.
9. Das Fotografieren und Filmen zur Nutzung für private, nicht kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich erlaubt – unter Berücksichtigung der nachfolgend im einzelnen beschriebenen Maßgaben.
Das Bild- und Filmmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch dienen oder das Hobby „Fotografie“ behandeln, Verwendung finden.
Ausgeschlossen sind die kommerzielle Nutzung und der Verkauf von Bildern und Filmen in jeglicher Form. Dies schließt auch Datenbanken und Börsen ein, in denen Fotos und Filme kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren angeboten werden.
Fotografieren und Filmen ist nur in den frei für Besucher*innen zugänglichen Bereichen des Vogelsparks gestattet. Ist in ausgesuchten Bereichen ein Fotografierverbot ausgewiesen oder die Nutzung von Blitzlicht untersagt, so ist dies unbedingt zu beachten.
Zudem gilt es im Hinblick auf andere Vogelpark-Besucher*innen insbesondere das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen und zu wahren.
Eine hiervon abweichende kommerzielle Nutzung von Bild und -Filmmaterial aus dem Vogelpark ist im Vorfeld schriftlich anzufragen und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Seiten des Vogelparks. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form die Nutzung erfolgt (Druckerzeugnisse, Anzeigen, Webseiten, Soziale Medien. DVD usw.) Der Vogelpark behält sich vor, für die Erteilung der Zustimmung ein Entgelt zu erheben.
10. Die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, insbesondere der Spielgeräte sowie anderer Gegenstände auf dem Spielplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Alters- und Gewichtsangaben an den Geräten.
11. Besucher haften der Schottener Soziale Dienste gGmbH für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Park-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigen Kinder entstehen.
12. Die Schottener Soziale Dienste gGmbH haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Park-Ordnung entstehen.
13. Weisungen von Mitarbeitern des Vogelpark Schotten zur Aufrechterhaltung des Parkbetriebes oder zur Durchsetzung der Park-Ordnung ist Folge zu leisten.
14. Personen, die mit einer Saisonkarte den Vogelpark Schotten besuchen, müssen sich immer mit einem gültigen Personalausweis beim Eintritt in den Vogelpark Schotten ausweisen. Sollte beim Vorzeigen des Personalausweises ein Betrugsversuch (Ausweis und Person stimmen nicht überein) durch den Besucher vorsätzlich stattfinden, so berechtigt dies zum sofortigen Einzug der Saisonkarte durch die Schottener Soziale Dienste gGmbH.
15. Der allgemeine Besuch des Vogelpark Schotten ist nur innerhalb der Öffnungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden bekanntgegeben. Ausgenommen sind vom Tierpark veranstaltete Führungen oder Events.
16. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Café-Restaurant Vogelpark Schotten sowie auf der Sonnenterrasse vom Café nicht gestattet.
17. Verstöße gegen die Park-Ordnung können durch Mitarbeiter des Vogelpark Schotten mit einem Verweis aus dem Tierpark geahndet werden.
Die Grillordnung finden Sie hier.